Die Justizvollzugsanstalt bietet Unternehmen der freien Wirtschaft die Möglichkeit, unter Inanspruchnahme von Gefangenenarbeitskräften in den Räumlichkeiten der Justizvollzugsanstalt Arbeiten ausführen zu lassen. Hierfür kommen verschiedene Lohnarbeiten, bspw. Verpackungs-, Sortier- und Konfektionierungsarbeiten in Betracht.